Was gilt nach Ende der Corona-Arbeitsschutzverordnung?
Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung ist am 25. Mai 2022 außer Kraft getreten. Auch nach Auslaufen der Regelungen sind betriebliche Infektionsschutzmaßnahmen zu prüfen und zu veranlassen.
Weiter Informationen finden Sie hier: https://www.arbeitssicherheit.de/themen/arbeitssicherheit/detail/was-gilt-nach-ende-der-corona-arbeitsschutzverordnung.html