Wiederkehrende Fragen - FAQ
Fragen zu Praktika in den Studiengängen der Sicherheitstechnik
Wie ist der Ablauf der Anerkennung von Praktikumsleistungen für Studenten der Prüfungsordnung BScS PO17? Nach erbrachter Praktikumsleistung wird der Bericht dem Praktikumsamt in gedruckter Form mit Original-Bescheinigungen übermittelt. Bei positiver Begutachtung wird die Leistung dem Prüfungsamt gemeldet. Bei negativer Begutachtung erfolgt die Aufforderung zur Rücksprache über den Reiter "Bearbeitete Berichte". Die Berichte und Bescheinigungen werden ein Jahr lang archiviert und anschließend datenschutzkonform vernichtet. Auf formlosen Antrag können die Berichte nach Ablauf eines Jahres abgeholt werden.
Wie lange dauert die Anerkennung des Praktikums nach Abgabe der Berichte?
Dies hängt von der Auslastung des Praktikumsamtes ab und kann bis zu vier Arbeitswochen in Anspruch nehmen.
Muss ich vor Studienbeginn ein Vorpraktikum absolvieren? Die aktuelle Praktikumsordnung vom 30.07.2018 sieht kein Vorpraktikum vor.
Wie kann ich einen Antrag nach §3(2) der Praktikumsordnung auf Durchführung des Praktikums in einem anderen Schwerpunkt als Arbeitssicherheit stellen? Der Antrag ist formlos schriftlich gegenüber dem Prüfungsausschuss und dem Praktikumsamt zu stellen. Konkret reicht eine E-Mail an das Praktikumsamt mit Kopie an den Prüfungsausschuss aus.
Kann ich ein Praktikum bei meinen Eltern/Onkel/... durchführen?
Ja. Sofern die Tätigkeitsschwerpunkte in den Bereichen laut Praktikumsordnung liegen und eine befähigte/sachkundige Person das Praktikum im Betrieb betreut.
Mir fehlt ein Tag/eine Woche für die geforderte Praktikumsdauer.
Das Praktikum muss komplett durchgeführt werden. Fehlzeiten sind nachzuholen.
Sind gesetzliche Feiertage Fehltage?
Nein, denn Sie können nur fehlen, wenn der Betrieb geöffnet ist.
Kann ein Praktikum bescheinigt werden, auch wenn es noch nicht komplett abgeschlossen wurde?
Nein.
Kann ich Praktika im Ausland durchführen?
Ja. Dies wird ausdrücklich begrüßt!
In welcher Sprache müssen Berichte abgefasst sein?
Berichte können in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden. Bei Letzteren ist eine einseitige deutsche Zusammenfassung beizufügen.
Darf ich auch schon einen Teil des Berichtes abgeben?
Nein. Nur komplette Berichte mit allen Bescheinigungen im Original.
Muss der Praktikumszeitraum zusammenhängend sein?
Nein. Die Zeiten können auch aufgeteilt werden. Der gesamte Umfang muss dann der entsprechenden Zahl Arbeitswochen (In der Regel 5 Tage pro Woche, 8 Stunden pro Tag) entsprechen.
Kann ich das Praktikum in mehreren Betrieben/Behörden/etc. durchführen?
Ja.
Bin ich über die Uni versichert?
Nein. Studierende gliedern sich während des Praktikums in den Betriebsablauf des Unternehmens ein und sind als Beschäftigte nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII unfallversichert. Unerheblich ist dabei, ob das Praktikum vorgeschrieben ist oder freiwillig geleistet wird. Zuständig ist die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse, bei der das Praktikumsunternehmen Mitglied ist. Auskünfte zur weiteren Versicherungspflicht erteilen u. a. die Krankenkassen.
Warum werde ich trotz Nachricht auf dem Anrufbeantworter des Praktikumsamtes nicht zurück gerufen?
Ich versuche an drei verschiedenen Tagen zu unterschiedlichen Uhrzeiten die angegebene Rückrufnummer zu erreichen. Gelingt mir dies nicht, versuche ich es nicht weiter. Manchmal wird auch keine Rückrufnummer angegeben.
In welchem Arbeits-Schwerpunkt kann das Fachpraktikum für den Bachelorstudiengang Sicherheitstechnik liegen?
Sie können das Fachpraktikum für den Bachelor-Studiengang Sicherheitstechnik in ihrem jeweils gewählten Schwerpunkt absolvieren. ACHTUNG! Für die Ausbildung zur FaSi muss der Schwerpunkt des Fachpraktikums über die gesamte Dauer von zwölf Wochen im Bereich Arbeitssicherheit liegen!
Welche Tätigkeiten soll ich im Fachpraktikum durchführen?
Dies ergibt sich anhand der Modulhandbücher für den jeweiligen Bachelor- oder Masterstudiengang.
Wie umfangreich muss der Bericht sein?
Praktikumsordnung: Bericht im Umfang von zwei Seiten DIN A4 (insgesamt 600 bis 800 Wörter) pro Arbeitswoche. Darin sollen als zusammenhängender Text (TÄTIGKEITSBEZOGEN - NICHT CHRONOLOGISCH) die durchgeführten Tätigkeiten, die angewandten Methoden und die gewonnenen Erkenntnisse dargestellt werden. Ebenso sollte der Praktikumsbetrieb kurz beschrieben werden.
Wie soll der Bericht gegliedert sein?
Nutzen Sie die Gelegenheit, den Fachpraktikumsbericht wie eine Thesis zu gliedern - und entsprechende Erfahrungen mit Ihren Textverarbeitungsprogrammen zu sammeln: automatisch erstelltes Inhaltsverzeichnis, Seitenzahlen, Abbildungsverzeichnis, Tabellenverzeichnis etc. Zum Schreiben technischer Texte - wie Praktikumsberichte, Laborberichte, Abschlussarbeiten - finden sich viele gute Hinweise zu Schreibstil, Rechtschreibung, Grammatik, Quellenangaben, etc. in folgendem Buch: Monika Weissgerber: Schreiben in technischen Berufen - der Ratgeber für Ingenieure und Techniker. Erlangen: Publicis, 2010 Universitätsbibliothek Wuppertal: 01 ALB 232
Warum wird zur Rücksprache aufgefordert?
In den meisten Fällen ist der Bericht nicht lesbar. Die Zahl der Rechtschreibfehler, Logikfehler, Aussagenfehler und der Satzbau lassen es nicht zu, den Text zu verstehen. Beispiel: "Der Explosionschutz, muss beachtet, werden weil es Explosionsschutz im bauteils ist." Bei bekannter Rechtschreibschwäche sind die üblichen Verfahrensweisen möglich. Weiterhin wird zur Rücksprache aufgefordert, wenn Textstellen nicht vom Verfasser des Berichtes kommen und diese nicht als Zitate gekennzeichnet sind. Sehr selten kommt es vor, dass der Umfang zu gering oder (viel) zu groß ist, das Thema verfehlt wurde oder Bescheinigungen fehlen. Weitere mögliche Gründe werden hier nicht aufgeführt.
Wo finde ich die Bescheinigungen, die der Arbeitgeber ausfüllen muss?
Im Anhang der jeweiligen Praktikumsordnung.
Darf ich eine andere Bescheinigung des Arbeitgebers anstelle der Vordrucke verwenden?
Ja, aber mit selbem Inhalt wie die Vordrucke. Verraten Sie uns bitte Ihren Namen, den Studiengang, die Praktikumsdauer, den Betrieb, den Zeitraum, die Dauer, die Fehltage, den Ansprechpartner, usw.